Marcel Geist
Kontakt
Freies Versicherungsbüro
Dr.-Külz-Str. 7
08280 Aue
mehr...

Lexikon - Übergangsleistung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Übergangsleistung

Gezahlt wird diese Leistung in der Regel sechs Monate nach dem Unfall. Die unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent muss bis dahin ununterbrochen bestehen.

Sofortleistungen bei schweren Verletzungen

© Versicherungsbote.de