Marcel Geist
Kontakt
Freies Versicherungsbüro
Dr.-Külz-Str. 7
08280 Aue
mehr...

Lexikon - Quellensteuer

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Quellensteuer

So wird eine Steuer bezeichnet, die direkt an der "Quelle", aus der die Einkünfte fließen, erhoben wird.

So führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das zuständige Finanzamt ab. Banken, Versicherer oder Kapitalgesellschaften entrichten die Kapitalertragssteuer.

Abgeltungssteuer

© Versicherungsbote.de